Sachkenntnis und Erfahrung
Ich berate und vertrete Sie kompetent bei Fragen rund um
- Erstellung und Widerruf eines Testaments
- Testamentsvollstreckung, -auslegung und -anfechtung
- Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- Streitigkeiten in der Erbengemeinschaft
- Erbscheinserteilung
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Erbschaftssteuer
und allen anderen Sachverhalten aus dem Erbrecht.
Durch meine langjährige Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung erreiche ich für Sie das bestmögliche Ergebnis.
Im Erbfall an Ihrer Seite
Konflikte können durch eine umfassende Regelung des Erbfalls vermieden werden. Denn existiert kein Testament, so greifen die gesetzlichen Bestimmungen. Diese sind aber oftmals vom Erblasser nicht gewollt und führen bei den Erben zu Streitigkeiten.
Das Erbrecht ist komplex und die Folgen eines Erbfalls weitreichend, da oft hohe Summen im Raum stehen. Es ergehen immer wieder neue Gerichtsentscheidungen - eine rechtlich fundierte und ganzheitliche Betrachtung ist daher unerlässlich.
Eine Erbschaft kann auch die Übernahme von Schulden und Steuerrückständen beinhalten, eine nicht geregelte Unternehmensnachfolge sogar existenzgefährdend sein.
Beratung durch spezialisierten Anwalt und Notar
Prof. Dr. Frank Martin arbeitet seit über 20 Jahren als Rechtsanwalt für Erbrecht und ist seit 2006 als Notar zugelassen.
Durch seine langjährige Tätigkeit als Rechtsanwalt und Notar hat er eine besonders umfassende Sicht auf alle Problemstellungen des Erbrechts.